Serviceübersicht
Arbeit & Ruhestand
- Arbeitslosengeld II
- Bildung und Teilhabe
- Wohngeld
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Anträge und weitere Anliegen im Bereich Arbeitslosengeld II online erledigen. (Erstantrag, Weiterbewilligung, Änderungsmitteilung etc.)
Antragsformulare zum Download für Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie beim Kreis Soest.
Nuten Sie die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung.
Die Internetseite der Agentur für Arbeit informiert über freie Berufe und freie Stellen auf dem Arbeitsmarkt.
Über den Online Service des Bundesministeriums für Finanzen können Sie die Lohn- und Einkommensteuer berechnen.
Auf der Sozialplattform finden Sie Informationen zu verschiedenen Sozialleistungen.
Hier können Sie sich über finanzielle Auswirkungen einer Teilzeitbeschäftigung informieren.
Der Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist für unter 18-Jährige für eine Erst- oder Nachuntersuchung erforderlich.
Um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, muss das Haushaltseinkommen unterhalb der geltenden Einkommensgrenzen liegen. Mit dem Wohnberechtigungsscheinrechner können Sie herausfinden, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben.
Der Lastenzuschuss für Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Treten in dieser Zeit Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ein, müssen Sie diese der Wohngeldbehörde mitteilen.
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder sich die Kosten Ihres Wohneigentums oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht haben, dann können Sie einen Antrag auf Erhöhung des Lastenzuschusses (Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie) stellen.
Sie können Wohngeld als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie (Lastenzuschuss) erhalten. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt.
Zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes sollten Sie einen Antrag auf Weiterleistung des Lastenzuschusses (Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie) stellen.
Ein Mietzuschuss für Mieter wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Treten in dieser Zeit Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ein, müssen Sie diese der Wohngeldbehörde mitteilen
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Erhöhung des Mietzuschusses (MIeter) stellen.
Sie können Wohngeld als Mieter (Mietzuschuss) erhalten. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt.
Zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes sollten Sie einen Antrag auf Weiterleistung des Mietzuschusses (Mieter) stellen.
Berechnen Sie online einen möglichen Anspruch auf Wohngeld.
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- Dieses Symbol weist auf einen externen Link hin. Eine Antragsabwicklung im Portal der Gemeinde Wickede (Ruhr) ist nicht möglich.
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- Dies ist ein Service der Kreisverwaltung.